Die erste Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Vertrag für eine Urnengrabstätte im Seelenpark Brunnsee. In weiterer Folge wird ein Bestattungsvertrag benötigt, den Sie gemeinsam mit den Hinterbliebenen ausfüllen müssen. Nur auf Grundlage des Einlangens dieser beiden Verträge mindestens 3 Tage vor der Beisetzung, kann eine Beisetzung im Seelenpark Brunnsee durchgeführt werden.
Er fungiert gleichzeitig als Anmeldung zur Beisetzung. Dieser Vertrag sollte unbedingt in Abstimmung mit den Endkunden ausgefüllt und und anschließend übermittelt werden. Bei den Beisetzungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnen, welche entweder vom Bestattungspartner beigesetzt oder dem Seelenparkförster am Tag der Beisetzung übergeben werden.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen gerne weiter.
UNSER KONTAKT: +43 664 11 48 307 oder bestatter@seelenpark.at